Wohnen

Wohnen

Wer findet Aufnahme im Wohnbereich

Frauen und Männer mit einer geistigen, körperlichen und /oder psychischen Beeinträchtigung soweit nicht im AHV-Alter stehend. Ab 18 Jahren mit einer IV-Rente.

Persönlicher Lebensraum

Selbständiges Leben, wo immer möglich, heisst der Anspruch des Wohnbereichs der Landscheide. Verschiedene Wohngemeinschaften für fünf bis zehn Personen und individuelle Wohnformen, angepasst an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner bieten einen Raum, in dem die Selbständigkeit und Eigenverantwortung gefördert und Gemeinschaft erlebbar wird.

Freizeit und Alltag mitgestalten

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Landscheide sollen sich zuhause fühlen und Sicherheit erleben. Verbindliche Rahmenbedingungen, individuell gestaltbare Freiräume sowie ein aktives Gemeinschaftsleben bilden die Grundlage dafür.

Wohnen Freizeitarbeit mitgestalten

Betreuungsgrundsätze

Menschen mit einer geistigen und / oder psychischen Beeinträchtigung haben die gleichen Grundbedürfnisse wie nichtbehinderte Menschen. Die Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung hat sich am Normalisierungsprinzip, dem Konzept der Funktionalen Gesundheit und an der UN-BRK zu orientieren. In unserer Arbeit orientieren wir uns am systemischen Ansatz und arbeiten nach individuellen Betreuungskonzepten.

Angebote

  • Individuelles Wohnen in Aussenwohnungen mit Begleitung
  • Individuelles Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit Begleitung
  • Wohnen in begleiteten Kleinwohngruppen mit integrierter Tagesstruktur

Unsere Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Kontakt

Telefon: 071 362 67 20
Leitung Wohnheim